Pressemitteilungen
15. 02. 2006
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist klar und eindeutig: § 14 Absatz 3 des Luftsicherheitsgesetzes ist verfassungswidrig, da die, in dieser Regelung enthaltene Ermächtigung zur gezielten Tötung unschuldiger Flugzeuginsassen gegen die im Grundgesetz verankerte Garantie auf Menschenwürde und das Grundrecht auf Leben verstößt.
Die FDP-Bundestagsfraktion hat im Gesetzgebungsverfahren zum Luftsicherheitsgesetz immer wieder diese verfassungsrechtlichen Bedenken geltend gemacht und fühlt sich nun durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts bestätigt. Durch die Eingriffsmöglichkeiten des Luftsicherheitsgesetzes würden Unschuldige zum bloßen Objekt staatlichen Handelns. Der Staat darf nicht Menschenleben gegen Menschenleben abwägen.
Der Staat hat jedoch die Möglichkeit, die Sicherheit seiner Bürger weitestgehend zu gewährleisten.
Andere Methoden der Gefahrenabwehr, wie zum Beispiel strenge Kontrollen beim Betreten eines Flugzeuges, bleiben selbstverständlich weiterhin zulässig und notwendig. Es ist ohnehin besser, eine Entführungssituation von vornherein zu verhindern.
Nach der Karlsruher Entscheidung fordert die FDP-Bundestagsfraktion Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble auf, endlich die Debatte über den Bundeswehreinsatz bei der Fußball-Weltmeisterschaft einzustellen.
Die Aufgaben von Polizei und Bundeswehr sind strikt zu trennen, eine Zweidrittelmehrheit für eine Änderung dieses Verfassungsgrundsatzes wird es nicht geben.
Susanne Bühler
Telefon: (030) 227-52378
[email protected]
STADLER / BURGBACHER: FDP-Bundestagsfraktion begrüßt die klare Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Luftsicherheitsgesetz
BERLIN. Zu dem heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Luftsicherheitsgesetz erklären der Vorsitzende des Arbeitskreises Innen und Recht der FDP-Bundestagsfraktion, Max STADLER und der Parlamentarische Geschäftsführer und Berichterstatter der FDP-Bundestagsfraktion, Ernst BURGBACHER:Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist klar und eindeutig: § 14 Absatz 3 des Luftsicherheitsgesetzes ist verfassungswidrig, da die, in dieser Regelung enthaltene Ermächtigung zur gezielten Tötung unschuldiger Flugzeuginsassen gegen die im Grundgesetz verankerte Garantie auf Menschenwürde und das Grundrecht auf Leben verstößt.
Die FDP-Bundestagsfraktion hat im Gesetzgebungsverfahren zum Luftsicherheitsgesetz immer wieder diese verfassungsrechtlichen Bedenken geltend gemacht und fühlt sich nun durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts bestätigt. Durch die Eingriffsmöglichkeiten des Luftsicherheitsgesetzes würden Unschuldige zum bloßen Objekt staatlichen Handelns. Der Staat darf nicht Menschenleben gegen Menschenleben abwägen.
Der Staat hat jedoch die Möglichkeit, die Sicherheit seiner Bürger weitestgehend zu gewährleisten.
Andere Methoden der Gefahrenabwehr, wie zum Beispiel strenge Kontrollen beim Betreten eines Flugzeuges, bleiben selbstverständlich weiterhin zulässig und notwendig. Es ist ohnehin besser, eine Entführungssituation von vornherein zu verhindern.
Nach der Karlsruher Entscheidung fordert die FDP-Bundestagsfraktion Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble auf, endlich die Debatte über den Bundeswehreinsatz bei der Fußball-Weltmeisterschaft einzustellen.
Die Aufgaben von Polizei und Bundeswehr sind strikt zu trennen, eine Zweidrittelmehrheit für eine Änderung dieses Verfassungsgrundsatzes wird es nicht geben.
Susanne Bühler
Telefon: (030) 227-52378
[email protected]
Download der gesamten Pressemitteilung im PDF-Format:
229-Stadler-Burgbacher-Luftsicherheitsgesetz.pdf (2006-02-15, 217.47 KB)